Beethovens ‘Ode an die Freude’ erklingt am Wiener Heldenplatz. Überlebende berichten von ihren Erlebnissen, politische Reden werden gehalten. Das Jubiläum der Kapitulation des Großdeutschen Reichs gibt den Anlass zu einem öffentlichen Festakt. Der 8. Mai wird hier farbenfroh begangen. Doch wie manifestieren sich dabei staatliche Interessen? Der Nationalsozialismus (NS) nach Kurt Waldheim in der Zweiten Republik.
DOI: 10.17613/57nge-8v738
Im sogenannten Vollwichs standen sie am Heldenplatz. Hier ehrten die völkischen Männerbünde des Wiener Korporationsrings seit 2002 jährlich am 8. Mai ihre toten Helden. Mit Deckel und Degen nahmen sie am rechten Flügel des Äußeren Burgtors ihre Aufstellung. Im Inneren des Burgtors befindet sich, aus Marmor gefertigt und überlebensgroß, die Statue eines toten Soldaten. In die Wand ist eingraviert: „Den Toten des Weltkrieges, 1914 – 1918“. Wie an so vielen Denkmälern in Österreich wurde diese Widmung in der Zweiten Republik schlicht um jene Soldaten erweitert, die für das Großdeutsche Reich ihr Leben gegeben haben.
Auf der anderen Seite des Burgtors protestierten währenddessen zivilgesellschaftliche Gruppen gegen das jährliche „Heldengedenken“ an diesem zentralen Ort politischer Repräsentation.
Den Jahrestag der Kapitulation des Großdeutschen Reichs „würdig zu begehen“[1] war das Ziel von Willi Mernyi, dem Vorsitzenden des Mauthausen Komitee Österreich (MKÖ). Am 8. Mai des Jahres 2013 beanspruchte das MKÖ erstmals den Heldenplatz für sich und organisierte einen staatspolitischen Festakt. Seither sind es tausende Menschen, die sich alljährlich zum Fest der Freude versammeln. Hinzu kamen zuletzt, im Jahr 2024, rund 129.000 Zuseher und Zuseherinnen der Live-Übertragung auf ORF III.[2] Vor der Neuen Burg mitsamt jenem Altan, von dem aus Adolf Hitler im März 1938 der Annexion Österreichs verkündete, steht nun eine riesige Bühne. Von hier aus bringt das Ensemble der Wiener Symphoniker ein Konzert zur Aufführung, Überlebende des NS-Regimes berichten von ihren Erlebnissen, die Staatsspitze hält Reden. Den traditionellen Abschluss bildet Ludwig van Beethovens ‘‘Ode an die Freude’.
Für die Bundesregierung wurde aus einem Ärgernis eine Bühne. Das Fest der Freude reiht sich ein in die geschichtspolitischen Änderungen in Österreich nach den Waldheim-Jahren. Mit dieser öffentlich enorm präsenten Jubiläumsfeier des 8. Mai hat das MKÖ Geschichte gemacht. Der 8. Mai führte bis dahin ein Schattendasein. Es war nämlich die Erlangung des Staatsvertrags am 15. Mai 1955, der jahrzehntelang in der Zweiten Republik den geschichtspolitisch zentralen Bezugspunkt darstellte. Ikonisch dafür war die Fotographie von Leopold Figl, der auf dem Balkon des Belvedere einer jubelnden Menschenmenge den unterzeichneten Staatsvertrag präsentierte. Diese österreichische Balkon-Szene wurde zum Symbol für den „späten Sieg des kleinen, unschuldigen Österreich[s] gegen die übermächtigen Alliierten“[3], erklärte die Zeithistorikerin Heidemarie Uhl durchaus pointiert. Mit dem Jahr 1945 verbanden lange Zeit zu viele Österreicherinnen und Österreicher eine Niederlage.
Imageprobleme suchen die Republik Österreich immer wieder heim. So auch 1986 nach der Wahl Kurt Waldheims zum Bundespräsidenten. Die österreichische Unbekümmertheit bei der eigenen Beteiligung an Weltkrieg und Völkermord stieß international zunehmend auf Unverständnis. Die Anerkennung des Holocaust als universelle Menschenrechtsverletzung war für die Europäische Union identitätsstiftend geworden, der die Republik 1995 beitrat. Es waren diese geänderten internationalen Rahmenbedingungen, die eine der wesentlichen Triebfedern für die Neuausrichtung der österreichischen Geschichtspolitik seit dem Beginn der 1990er Jahren wurde. Hinzu kam innenpolitischer Druck, etwa durch Überlebendenverbände oder andere zivilgesellschaftliche Organisationen.
„Es gab Österreicher, die Opfer, und andere, die Täter waren. Erwecken wir nicht den Eindruck, als hätten wir damit nichts zu tun“, hatte Waldheim in einer Fernsehansprache im Gedenkjahr 1988 gesagt und sich entschuldigt für die „von Österreichern begangene[n] Verbrechen des Nationalsozialismus.“[4]
Doch glauben wollte man es ihm nicht so recht, weshalb Franz Vranitzkys Erklärung 1991 geschichtspolitisch als Wendepunkt gilt. Im Rahmen einer Rede, die dem Jugoslawien-Krieg gewidmet war, die aber auch eine Reaktion auf Jörg Haiders vier Wochen zuvor getätigte Aussage darstellt, wonach „im Dritten Reich (…) ordentliche Beschäftigungspolitik gemacht“[5] worden sei, forderte der damalige Bundeskanzler dazu auf, dass wenn
„Österreich in all diesen dramatischen und aktuellen Fragen als Gesprächspartner ernst genommen werden will […] dann müssen wir auch in der Bewertung unserer eigenen Geschichte die strengsten Maßstäbe anlegen (…) [Daher] müssen wir uns auch zu der anderen Seite unserer Geschichte bekennen: zur Mitverantwortung für das Leid, das zwar nicht Österreich als Staat, wohl aber Bürger dieses Landes über andere Menschen und Völker gebracht haben.“[6]
Jahre später gab Vranitzky in einem Interview an, er habe sich „schon Monate und Jahre vorher mit dem Gedanken getragen, eine solche Erklärung einmal abzugeben“, jedoch aus Sorge vor zu geringer Akzeptanz in der Bevölkerung abgewartet.[7]
Vranitzkys Erklärung zur Verantwortung der Republik Österreich blieb politisch vorerst weitgehend folgenlos. Der Nationalfonds der Republik Österreich, durch den mittlerweile mehr als 30.000 Überlebende Zahlungen erhielten, wurde zum Beispiel erst 1995 eingerichtet, aber nur nachdem zwei parlamentarische Anfragen eingebracht worden waren, nachdem ein vom Publizisten Albert Sternfeld in Eigenregie ausgearbeiteter Gesetzesentwurf erschienen war und nachdem sich mehrere Staaten nach materiellen Konsequenzen der Erklärung des Bundeskanzlers erkundigt hatten.
Auch um den politischen Raum für weitere gesetzliche Maßnahmen zugunsten von NS-Opfern zu schaffen, war Druck von Außen erforderlich. Es bedurfte juristischer Schritte, um die rechtliche Grundlage für die Restitution von im NS-Regime geraubter Kunstgegenstände, die sich im Besitz der Republik befinden, zu etablieren. Im Jänner 1998 ordnete ein Bezirksgericht in New York die Herausgabe zweier Bilder von Egon Schiele an. Bildnis Wally und Tote Stadt III waren als Leihgabe der staatlich finanzierten Stiftung Leopold im Museum of Modern Art gezeigt worden. Wenige Monate vor dem geplanten Rücktransport nach Wien wurde allerdings die Beschlagnahmung angeordnet – als potenzielles Diebesgut! Noch im selben Jahr wurde dann in Österreich das Kunstrückgabegesetz beschlossen. Dennoch blieben Restitutionen eine freiwillige Leistung der Republik, ohne Rechtsanspruch für die Betroffenen.
Auf Rechtsanspruch wurde auch bei der Entschädigung von Menschen verzichtet, die im NS-Regime auf dem Gebiet des heutigen Österreich zu Sklaven- oder Zwangsarbeit gezwungen worden waren.
„Damit ich hier aber nicht nur die Verantwortung und die Moral in den Vordergrund stelle, sondern die ganze Wahrheit sage, ist es natürlich auch ein Akt der Klugheit, dass wir dieses Problem heute lösen, denn es ist im Interesse unserer Wirtschaft, dass ihre Exporttätigkeit in Rechtsfrieden erfolgen kann“[8],
eröffnete der damalige ÖVP-Klubobmann Andreas Khol im Rahmen der Parlamentsdebatte zum Versöhnungsfonds mit Blick auf drohende Sammelklagen gegen österreichische Banken und Unternehmen, die aus Sklaven- und Zwangsarbeit profitiert hatten.
In Sachen rechtsextremer Regierungsbeteiligung fehlte es in der EU noch an Routine. Erst ein einziges Mal, durch Silvio Berlusconi 1994, wurde mit solchen Parteien eine Regierung gebildet. So standen zu diesem Zeitpunkt, im Juli 2000, die diplomatischen Bemühungen der Bundesregierung auf dem Prüfstand, denn kurz zuvor hatten sich Wolfgang Schüssel und Jörg Haider auf eine Koalition geeinigt. Die europäischen Partner zeigten sich besorgt um Österreichs Einhaltung der „gemeinsamen europäischen Werte“[9].
„Da haben wir uns eingekauft. Da haben sich die ÖVP und die Freiheitlichen (…) zusammengesetzt und überlegt: ,Okay. Wie viele Milliarden kostet uns das?‘ Und dann haben wir das gemacht. Damit haben wir auch den Rücken frei gehabt gegenüber den jüdischen Organisationen“[10],
enthüllte der FPÖ/BZÖ-Staatssekretär Eduard Mainoni Jahre später die Herangehensweise der Regierung zu Entschädigungsfragen. Diesen Preis zu bezahlen war die Regierung aber nur unter der Bedingung einer Ausweitung des Opfer-Begriffs und damit einer Relativierung bereit: Nach dem Beschluss zu Entschädigungszahlungen für Menschen, die auf dem Gebiet des heutigen Österreich Sklaven- oder Zwangsarbeit leisten mussten, strebte Bundeskanzler Schüssel eine „spiegelgleiche Lösung“[11] unter anderem für Österreicher an, die als Soldaten der Wehrmacht in Kriegsgefangenschaft geraten waren. Sie erhielten nun Anspruch auf eine monatliche Zusatzzahlung – gerade noch rechtzeitig bevor auf außenpolitischen Druck hin der Allgemeine Entschädigungsfonds eingerichtet wurde, über den NS-Opfer bis dato offene Ansprüche geltend machen konnten. Auch sogenannte Trümmerfrauen erhielten 2005 Anspruch auf eine finanzielle Zuwendung – genau an jenem Tag, an dem etwa Maßnahmen für Wehrmachtsdeserteure beschlossen wurden. 2018 erfolgte auf Betreiben der damaligen Regierungspartei FPÖ gar die Errichtung eines „Trümmerfrauen-Denkmals“. Im selben Jahr griff die Regierung kompensatorisch die Bemühungen des Überlebenden Kurt Tutter zur Errichtung einer Shoah-Namensmauer auf.
Die österreichische Regierung setzte auch nach den Waldheim-Jahren wesentliche Schritte zugunsten von NS-Opfern nur, wenn Klagen drohten oder wenn Grund zur Sorge um das Ansehen der Republik im Ausland bestand. Hinzu kam teilweise innenpolitischer Druck, innerhalb des Parlaments insbesondere durch die Grünen, außerhalb des Parlaments durch zivilgesellschaftliche Organisationen wie dem MKÖ, von dem die jüngste geschichtspolitische Änderung initiiert wurde.
Eine Kontinuität zu den Jahrzehnten des Opfermythos jedoch besteht in der Funktion, der Geschichtspolitik zukommt: Sie dient der kollektiven Selbstvergewisserung. So wird am 8. Mai eine nationale Erfolgserzählung zelebriert. Verbunden mit Appellen an „europäische Werte“ bekennt sich die Staatsspitze nun auch dazu, die eigene Beteiligung an den Verbrechen des NS-Regimes nach 1945 verdrängt zu haben. In den Worten von Bundeskanzler Kern am Fest der Freude 2017:
Den „Weg, den Österreich danach genommen hat, war ein Weg des Friedens und der Freiheit. Die Konsolidierung dieses Wegs ist schlussendlich im europäischen Projekt vor 60 Jahren besiegelt worden mit der Gründung der Europäischen Gemeinschaft. […] Wir haben die Lektion gelernt!“
Diese Lektion war allerdings erzwungen und nicht gesucht.
[1] NS-Gedenken. Burschenschaftern kann Teilnahme nicht schaden. In: Der Standard, 8.5.2013.
[2] Mauthausen Komitee Österreich. Dokumentation Fest der Freude 2024, S. 2.
[3] Österreichische Akademie der Wissenschaften: Österreichs Erinnerungskultur ist einige Sonderwege gegangen, 4.5.2020, online unter: https://www.oeaw.ac.at/detail/news/oesterreichs-erinnerungskultur-ist-einige-sonderwege-gegangen (zuletzt zugegriffen am 27.05.2025).
[4] Bundespräsident Kurt Waldheim am 10. März 1988, Ansprache am „Vorabend des 50. Jahrestages des ,Anschlusses‘ Österreichs an Hitlerdeutschland“ in FS 1, ORF. In: Botz, Gerhard, Gerald Sprengnagel (Hg.). Kontroversen um Österreichs Zeitgeschichte. Verdrängte Vergangenheit, Österreich-Identität, Waldheim und die Historiker (2., erw. Aufl., Frankfurt/New York 2008), S. 642.
[5] Peter Zuser: Strategische Ambivalenz. Der Umgang Jörg Haiders mit dem NS-Thema. (Wien 1997), S. 58.
[6] Stenographisches Protokoll. 35. Sitzung des Nationalrats der Republik Österreich, XVIII. Gesetzgebungsperiode, 8.7.1991, S. 3282.
[7] Lehnguth (2013), S. 227.
[8] Stenographisches Protokoll. 34. Sitzung des Nationalrats der Republik Österreich, XXI. Gesetzgebungsperiode, 7.7.2000, S. 30f.
[9] Ahtisaari, Martti, Jochen Frowein, Marcelino Oreja. Report on the Austrian Government’s Commitment to the Common European Values, in Particular Concerning the Rights of Minorities, Refugees and Immigrants, and the Evolution of the Political Nature of the FPO (The Wise Men Report), angenommen in Paris am 8.9.2000. In: International Legal Materials vol. 40(1), S. 102–123.
[10] „Da haben wir uns eingekauft.“ BZÖ-Staatssekretär Mainoni enthüllt das Kalkül der NS-Restitution, APA-OTS, 20.9.2006.
[11] profil, 30.10.2000, S. 64. Zitiert nach: Lehnguth (2013), S. 291.
Michael Hollogschwandtner ist DOC Fellow der Österreichischen Akademie der Wissenschaften (ÖAW) und dem Arbeitsbereich Public History des Fakultätszentrums für transdisziplinäre historisch-kulturwissenschaftliche Studien der Universität Wien. Er studierte „Geschichte, Politische Bildung und Sozialkunde“ sowie „Psychologie/Philosophie“ (beides Lehramt, Magister) und „Publizistik und Kommunikationswissenschaft“ (Bakk.) an der Universität Wien.
Titelbild: Christian Michelides/Wikipedia Commons, CC BY-SA 4.0; Fest der Freude 2019, Blick zur Bühne
Posted on July 10, 2025 (c) the Author & Public History Studies in Vienna.
Dieser Beitrag ist im Rahmen eines Seminars der Doctoral School der Historisch-kulturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien entstanden. Siehe die weiteren Beiträge.
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