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Oettingen vs. Königsegg. Fast ein Duell im Reichshofrat

1670, Reichshofrat, Wien. Der Vorsitzende Leopold Wilhelm zu Königsegg verspätete sich zur Reichshofratssitzung. Nach seinem Eintreffen konnte das Gremium mit der Abarbeitung der Tagesordnungspunkte beginnen. Im Verlauf entbrannte ein heftiger Streit mit dem Rat Wolfgang zu Oettingen-Wallerstein. Dieser stellte die Autorität des Vorsitzenden in Frage und griff schließlich zu seinem Degen. Wie ging die Konfrontation Oettingen vs. Königsegg aus? Welche Konsequenzen drohten?

DOI: 10.17613/38gm6-z3945

Eine dieser Sitzungen …

Es war Dienstag, der 20. Mai 1670, als Leopold Wilhelm Graf zu Königsegg nach dem Frühstück zur Sitzung des Reichshofrats eilte. Dieser Reichshofrat war nicht irgendein Rat, sondern eines der beiden Höchstgerichte des Reiches. Wie immer gab es viel zu tun. Bereits am Vortag hatte der Rat getagt. Anschließend war Leopold Wilhelm mit dem Bearbeiten von Posteingängen, dem Aufsetzen von Schreiben und dem Aktenstudium bis tief in die Nacht am Schreibtisch gesessen. Vor dem Verlassen seiner Wohnung war er noch von verschiedenen Parteien aufgehalten worden. Zum Glück hatte er es aber nicht weit. Er war Vorsitzender des Reichshofrats und dazu noch Reichsvizekanzler, als letzterer verfügte er über eine Dienstwohnung bei seiner Behörde. Die Reichshofkanzlei befand sich am Inneren Burghof der kaiserlichen Hofburg in Wien, in der sich außerdem auch die Ratsstube des Reichshofrats befand.

Darstellung einer Reichshofratssitzung, in: Johan Christoph von Uffenbach, Tractatus Singularis et Methodicus de Excelsissimo Consilio Caesareo-Imperiali Aulico, Wien 1683 (Wikimedia Commons)

Kurz vor dem Eintritt in die Ratsstube rückte der Vizepräsident sicherlich noch einmal seine Perücke zurecht. Der Türhüter grüßte ehrerbietig und im Saal wurde er bereits von den übrigen Räten erwartet. Der Graf schritt an einer langen, von einem grünfarbenen Tuch überzogenen Tafel vorbei. An der Seite ermöglichten Aktentische, Memorialbänke und massive Protokollschränke die Aufstellung des entsprechenden Schriftguts. Ein hoher Ofen war mit Reichsadlern verziert; ein Hinweis auf Kaiser und Reich. Am Kopfende nahm der Präsident auf einem samtroten Lehnsessel Platz. Hinter ihm befand sich ein großes Porträt des Kaisers an der Wand. Es war das einzige Gemälde im Raum, um die Räte nicht von ihrer Arbeit abzulenken. Auf grün überzogenen Sesseln saßen die in schwarzen Mänteln gekleideten Reichshofräte.

Der Vorsitzende Königsegg blickte in die Runde. Rechts von ihm befand sich die Herrenbank, die sich aus Adeligen zusammensetzte. Am nächsten saß ihm der dienstälteste Rat, Graf Wolfgang zu Oettingen-Wallerstein, Sohn des im März verstorbenen Reichshofratspräsidenten Ernst. Ihm folgten nach der Anciennität die anwesenden Räte Graf von Windischgrätz, Graf von Zeil, Baron von Walderode, Baron von Hörwarth, Baron von Walderdorf und Graf von Waldstein. Alle der Herren, d. h. der Männer auf der Herrenbank, besaßen das Privileg, im Saal einen Degen zu tragen. Das durfte man allerdings auf der linken Seite nicht. Dies war die Gelehrtenbank. Hier war die fachliche Qualifikation durch eine juristische Ausbildung entscheidend. An diesem Tag waren nur drei gelehrte Räte anwesend: Neben dem altgedienten Lizentiaten der Rechte Crane die Räte Andlern und Brüning. [1]

Liste der anwesenden Räte bei der Reichshofratssitzung am 20. Mai 1670, in: HHStA, RHR, Resolutionsprotokolle, Bd. XVII/231, fol. 171v

Beim Geld hört der Spaß auf

Königsegg begrüßte die Herren und eröffnete die Sitzung. Auf der Tagesordnung standen die Referate des Rates Andlern. Es ging zunächst um Cronbergische Angelegenheiten und diverse Erbstreitigkeiten. Schließlich kam der Fall Oettingen vs. Oettingen zur Sprache. Graf Wolfgang blieb zunächst sitzen, verließ dann jedoch aufgrund seiner Befangenheit freiwillig den Saal.

Der Fall reichte ins Jahr 1664 zurück. In diesem Jahr wandten sich die beiden Schwestern Maria Magdalena Markgräfin zu Baden und Margaretha Anna verwitwete Gräfin von Thun, beide Töchter des Grafen Ernst I. zu Oettingen-Baldern, an den Kaiser. Die beiden Schwestern brachten ausstehende Ansprüche auf eine Mitgift in Höhe von jeweils 6.000 Gulden vor – das entsprach damals 30.000 Tagen Arbeit oder 124.000 Litern Wein. Die Forderung richtete sich gegen ihre Brüder Friedrich Wilhelm und den schon verstorbenen Martin Franz, der durch seinen Sohn Ferdinand Maximilian vertreten wurde. Zugleich befanden sich die Brüder in rechtlicher Auseinandersetzung mit dem damaligen Reichshofratspräsidenten Ernst II. zu Oettingen-Wallerstein um die Erbmasse der katholischen Grafen von Oettingen. [2]

Vom Reichshofrat wurde daraufhin Herzog Philipp Wilhelm von Pfalz-Neuburg mit einer kaiserlichen Kommission beauftragt, der jedoch zunächst das Ergebnis einer parallel stattfindenden Hauptkommission abwarten ließ. [3]

Auszug aus der Stammtafel der katholischen Linien der Grafen von Oettingen: Spielberg, Wallerstein und Baldern (T. Bidlingmaier)

Fünf Jahre später, 1669, schrieben die Schwestern erneut an den Kaiser. Durch eine kaiserliche Kommission sei verfügt worden, dass der Neffe Ferdinand Maximilian Güter im Wert von 60.000 Gulden zugunsten des Reichshofratspräsidenten abtreten müsse und dadurch in das „äußerste Verderben“ getrieben würde. Auch könne der Präsident „zugleich Richter und Cläger nit sein“. [4] Nach dem Tod des Präsidenten Ernst II. schienen die Aussichten günstiger, und so ging am 25. April 1670 ein erneutes Erinnerungsschreiben beim Reichshofrat ein. [5] Der neue Vorsitzende Königsegg ließ die Angelegenheit nun tatsächlich auf die Tagesordnung setzen. 

Als Oettingen-Wallerstein (der Sohn des vorhergehenden Präsidenten) den Raum verlassen hatte, ließ der Vorsitzende ein Schreiben des Grafen von Oettingen-Baldern verlesen, in dem dieser den Inhalt der Kommunikation seiner Vettern Wilhelm und Wolfgang gegen ihn zu sehen verlangte. Anschließend begann Reichshofrat Andlern mit seinem Referat. Plötzlich öffnete sich die Tür und Oettingen-Wallerstein trat wieder in den Rat ein. Präsident Königsegg bat ihn freundlich, sich noch ein wenig zu absentieren, da es noch um die Oettingische Angelegenheit ginge. Davon unbeirrt schritt Oettingen-Wallerstein zu seinem Stuhl und setzte sich nieder.

Leopold Wilhelm Graf zu Königsegg-Rothenfels, Porträt in Schloss Immenstadt (Wikimedia Commons)

Showdown

Er entgegnete, dass er in seinen Angelegenheiten Königsegg nicht den Vorsitz gestatte und ihn auch nicht als Richter anerkenne. Darauf antwortete der Vorsitzende: „In Gottes Namen, so muss halt ihre kaiserliche Majestät um einen anderen Richter sehen.“ Darauf sagte Oettingen-Wallerstein, er hätte bei ihrer kaiserlichen Majestät bereits protestiert und leide den Vorsitzenden durchaus nicht als einen Richter in seinen Sachen. Königsegg entgegnete, dass der Kaiser ungeachtet seines Geschwätzes ihm die Unterlagen zugesendet und zum Referat befohlen habe. Oettingen-Wallerstein rief nun aufgebracht, der Vorsitzende wolle ihn rechtswidrig um die Grafschaft und sein Vermögen bringen.

Als Königsegg einwarf, dass es nicht wahr wäre, erhob sich Oettingen-Wallerstein und rief: „So hast du es dann selbst erlogen!“ Gleichzeitig zuckte seine Hand in Richtung Degen. Daraufhin stand auch Königsegg auf und griff zur Seite; aber seine Hand ging ins Leere, ausgerechnet heute hatte er in der morgendlichen Hektik seinen Degen zuhause vergessen! Währenddessen warf Oettingen-Wallerstein seinen Mantel von sich und hielt den Degen in der Hand. Königsegg meinte, es wäre nicht der richtige Ort und verkehrt, wenn der andere keinen Degen hat. Er verließ den Raum und eilte nach Hause.

Dort angekommen ließ er sofort eine Kutsche einspannen. In Gesellschaft des Grafen Max von Waldstein fuhr er in den Garten des Grafen Trautson und wartete dort offenbar auf seinen Kontrahenten. Nach einer Stunde begab er sich schließlich nach dem heutigen Leopoldau. [6]

Etwas Hintergrund der Affaire

Sowohl Wolfgang zu Oettingen-Wallerstein als auch Leopold Wilhelm zu Königsegg waren schwäbische Adelige, die am Wiener Kaiserhof Karriere machten. Der Kaiserhof bot durch die Aussicht auf den Erwerb von Kapital (Bourdieu) attraktive Bedingungen, während der Kaiser an einer reichsadeligen kaisertreuen Funktionselite interessiert war.

Hugo Graf zu Königsegg begründete die Linie Rothenfels mit einem Herrschaftskomplex um Immenstadt. Sein Sohn Leopold Wilhelm wurde 1653 Mitglied des Reichshofrats, der neben dem Reichskammergericht in Speyer eines der beiden Höchstgerichte im Reich darstellte und zugleich dem Kaiser als oberster Lehnshof, Administrationsorgan kaiserlicher Privilegien und politisches Beratungsgremium diente. Zeitweise war Königsegg durch die Bekleidung auswärtiger Kommissionen oder dem Dienst als Hauptmann abwesend, doch seiner Karriere tat dies keinen Abbruch; 1665 erhielt er die freigewordene Reichshofratsvizepräsidentenstelle. Nachdem am 3. März 1670 der Präsident Ernst II. zu Oettingen-Wallerstein verstorben war, wurde Königsegg von Kaiser Leopold I. mit der Weiterführung der Geschäfte beauftragt. [7]

Wolfgang IV. Graf zu Oettingen-Wallerstein als Reichshofratspräsident und Großbotschafter an der osmanischen Pforte, Stich aus dem Jahr 1700 (Wikimedia Commons)

Die Grafschaft Oettingen befand sich im Gebiet des Nördlinger Rieses. Ernst II. zu Oettingen-Wallerstein befand sich zeitlebens in Auseinandersetzungen mit den beiden anderen katholischen Linien Spielberg und Baldern um die Aufteilung des Erbes. Erst durch einen kaiserlichen Spruch konnte 1663 eine Realteilung erreicht werden. Als Reichshofratspräsident war er Spitzenbeamter am Wiener Hof. Sein Sohn Wolfgang entwickelte ähnliche Ambitionen. Er wurde 1653 zum Reichshofrat ernannt.

Schon bald zeigte sich ein Wettstreit zwischen Königsegg und Oettingen-Wallerstein um die besten Ämter. Als Königsegg Vizekanzler wurde, setzten Ernst und Wolfgang alle Hebel in Bewegung, um ihn zum Rücktritt vom Posten des Reichshofratsvizepräsidenten zu zwingen. Gerne hätte Wolfgang dieses Amt übernommen. So fiel es ihm schwer, nach dem Tod seines Vaters Königsegg als Vorsitzenden zu akzeptieren. [8]

Wie es mit der Affaire weiterging

„Dero mich allergnädigst unterwerfe […] zu beharrlichen höchst kaiserlichen Hulden und Gnaden“

Noch am selben Abend setzte Königsegg einen Brief an den Kaiser auf, in dem er den Vorfall schilderte, seine Flucht begründete und sich über „diesen neidigen und unbendigen Wolf“ beschwerte, der Ursache dieses Attentats und öffentlichen Skandals sei.

Am Abend tauchten außerdem zwei Leibgardisten auf und kündigten in Auftrag des Hofmarschalls Harrach einen Arrest an. Zwei Tage später schickte er ein zweites Schreiben ab, worin er die Rechtmäßigkeit eines solchen Arrests anzweifelte. Die Handlungen Oettingen-Wallersteins seien außerdem nicht nur gegen seine Privatperson, sondern auch aufgrund seiner Amtswürde gegen die Person des Kaisers gerichtet gewesen. Oettingen habe „sein bekanntes neidhässiges Gemüt vor der ganzen Welt prostituiret.“ Daher müsse sein Verhalten bestraft werden. [9]

Kaiser Leopold, der sich zu dieser Zeit in Schloss Laxenburg aufhielt, war über diesen „unvermuteten niemals erhörten Händel“ an einem „so hoch privilegierten Ort“ alles andere als erfreut. Er erließ am 22. Mai einen Befehl an alle zur Tatzeit anwesenden Reichshofräte, um ihm unter höchster Geheimhaltung darüber Bericht zu erstatten. [10] Währenddessen wurden Königsegg und Oettingen-Wallerstein unter Hausarrest gestellt. Am 29. Mai erschien schließlich Obersthofmeister Lobkowitz bei Königsegg, um den kaiserlichen Standpunkt darzulegen. Dieser habe sowohl das Oettingische Attentat als auch die unmittelbare Fahrt aus der Stadt mit dem Gedanken eines Duells ungnädig aufgenommen. Außerdem solle er versichern, nichts weiter gegen Oettingen zu unternehmen. Schließlich sollte sich Königsegg am darauffolgenden Tag im Geheimen Rat einfinden.

Dort entschuldigte er sich dafür, hinausgegangen zu sein und nicht als Richter gehandelt zu haben. Anschließend wurde Oettingen-Wallerstein vor das Gremium geladen und musste sich ebenfalls für sein Verhalten entschuldigen. Schließlich wurden beide in ein Zimmer geführt, wo sie sich vor den Augen des Fürsten Lobkowitz auf kaiserlichen Befehl die Hand reichten. Oettingen erhielt außerdem vier Wochen Hof- und Reichshofratsverbot. [11]

Viel Lärmens um nichts?

Der Reichshofrat wurde durch den Vorfall in seiner Arbeit beeinträchtigt. Zwar gab es am 22. Mai noch eine kleine Sitzung unter der Anwesenheit von vier Reichshofräten. Die nächste Sitzung erfolgte jedoch erst wieder am 2. Juni unter dem Vorsitz des Grafen zu Königsegg. Oettingen-Wallerstein war bereits wieder am 16. Juni in einer Sitzung anwesend. [12] Auf die Karrieren der beiden Grafen sollte indes der Vorfall keine bleibenden Auswirkungen haben. Königsegg wurde im darauffolgenden Jahr zum Geheimen Rat ernannt und blieb bis zu seinem Lebensende Reichsvizekanzler. Oettingen erreichte 1683 sein Ziel der Präsidentenstelle. Der Kaiser verblieb seinen Reichsgrafen also gnädig.

Anhand dieses Falls wird zweierlei sichtbar. Erstens verfolgten die Adeligen in Ausübung ihrer kaiserlichen Ämter mitunter eigene Interessen. Oettingen-Wallerstein schien der Verlust seines Erbes schwerer zu wiegen, bzw. sah sich in einem ausreichend gefestigten Klientelverhältnis zum Kaiser, um das Zücken des Degens zu wagen. Königsegg sah dadurch seine eigene Ehre verletzt. Zweitens widersprach die Gewaltandrohung durch den Degen ausdrücklich dem Zweck, den der Reichshofrat zusammen mit dem Reichskammergericht wahrnahm: Die Bekämpfung des Fehdewesens und die Verrechtlichung von Konflikten. Nur dem Zufall ist es verdanken, dass Königsegg seinen Degen vergessen hatte und es zu keinem Blutvergießen kam.

Weiterführende Literatur

  • Gross, Lothar 1933. Die Geschichte der Deutschen Reichshofkanzlei von 1559 bis 1806. Wien: Selbstverlag des Haus-, Hof- u. Staatsarchivs.
  • Kudorfer, Dieter 1985. Die Grafschaft Oettingen. Territorialer Bestand und innerer Aufbau (um 1140 bis 1806). München: Kommission für Bayerische Landesgeschichte.
  • Rasche, Ulrich und Tobias Schenk (Hrsg.) 2025. Der kaiserliche Reichshofrat. Interdisziplinäre Perspektiven auf Organisation und Funktion eines frühneuzeitlichen Zentralgerichts, Köln u.a.: Böhlau.

Fußnoten

[1] Österreichisches Staatsarchiv, Abteilung Haus-, Hof- und Staatsarchiv (HHStA), RHR, Resolutionsprotokolle, Bd. XVII/231, fol. 171v. Für wertvolle Hinweise zum behandelten Vorfall siehe Tobias Schenk, Records in Context. Die Protokollüberlieferung des Haus-, Hof- und Staatsarchivs als Ausgangspunkt einer Fremdbeschreibung des Reichshofrats (ca. 1648–1806), in: Ulrich Rasche / Tobias Schenk (Hrsg.), Der kaiserliche Reichshofrat. Interdisziplinäre Perspektiven auf Organisation und Funktion eines frühneuzeitlichen Zentralgerichts, Köln / Weimar / Wien 2025, S. 113–256, hier S. 229.
[2] HHStA, RHR, Judicialia Antiqua, K. 481, Nr. 20, fol. 3, Maria Magdalena zu Baden und Margaretha Anna von Thun an Leopold I., eingegangen 1. April 1664.
[3] HHStA, RHR, Judicialia Antiqua, K. 481, Nr. 20, fol. 7, Leopold I. an Wilhelm von Pfalz-Neuburg, 3. April 1664; fol. 15, Philipp Wilhelm von Pfalz-Neuburg an Maria Magdalena zu Baden, 8. August 1664.
[4] HHStA, RHR, Judicialia Antiqua, K. 481, Nr. 20, fol. 17, Maria Magdalena zu Baden an Leopold I., eingegangen 12. Februar 1669. In diesem wie ich auch in den weiteren Zitaten wurde die Schreibweise an die heutige Sprache angepasst.
[5] HHStA, RHR, Judicialia Antiqua, K. 481, Nr. 20, fol. 21, Maria Magdalena zu Baden und Margaretha Anna von Thun an Leopold I., eingegangen 25. April 1670.
[6] HHStA, MEA, RHR, K. 7, Nr. 9a, Leopold Wilhelm zu Königsegg an Leopold I., 20. Mai 1670.
[7] Rudolf Vogel, Leopold Wilhelm Graf zu Königsegg-Rothenfels, Herr zu Aulendorf und Staufen, in: ders. (Hrsg.), Immenstadt im Allgäu. Landschaft, Geschichte, Gesellschaft, Wirtschaft, kulturelles und religiöses Leben im Lauf der Jahrhunderte, Immenstadt im Allgäu 1996, S. 555–559. Das Dekret zur Fortführung der Geschäfte in: HHStA, RK, Verfassungsakten, RHR K. 5, Konv. 2, Nr. 37, Dekret an Leopold Wilhelm zu Königsegg vom 5. März 1670.
[8] Lothar Gross, Die Geschichte der Deutschen Reichshofkanzlei von 1559 bis 1806, Wien 1933, S. 53, 345.
[9] HHStA, MEA, RHR, K. 7, Nr. 9a, Leopold Wilhelm zu Königsegg an Leopold I., 22. Mai 1670.
[10] HHStA, RHR, RK, Verfassungsakten, RHR, K. 5, Konv. 2, Nr. 38, Dekret an Reichshofrat Crane vom 22. Mai 1670.
[11] HHStA, MEA, RHR, K. 7, Nr. 9 und 10, Leopold Wilhelm zu Königsegg an den Mainzer Kurfürsten Johann Philipp von Schönborn, 25. Mai und 1. Juni 1670.
[12] HHStA, RHR, Resolutionsprotokolle, Bd. XVII/231, fol. 173rv, 191v.


Zur Person

Tobias Bidlingmaier ist Doktorand an der Historisch-Kulturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien. In seinem Dissertationsprojekt beschäftigt er sich mit Karrieren und Netzwerken südwestdeutscher Reichsadeliger am Wiener Kaiserhof. Für die zweite Hälfte des 17. Jahrhunderts werden in einer vergleichenden Perspektive Angehörige der Häuser Fugger, Fürstenberg, Königsegg, Oettingen und Waldburg untersucht.


Nachweis des Beitragsbildes: Hand mit Degen, Foto von Andrej Lišakov auf Unsplash.

Posted on Juli 10, 2025 (c) the Author & Public History Studies in Vienna.

Dieser Beitrag ist im Rahmen eines Seminars der Doctoral School der Historisch-kulturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien entstanden.

Tobias J. Bidlingmaier

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